Wien/Graz (OTS) – Ein schwerwiegender Diskriminierungsfall am
Flughafen Graz sorgt für
Entrüstung: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15
Uhr von sämtlichen anwesenden Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem
Terminal abgewiesen – einzig und allein, weil ein zertifizierter
Blindenführhund mitgeführt wurde, für den seine Halter:innen zudem
alle erforderlichen Papiere und eine Decke dabeihatten.
Trotz klarer gesetzlicher Bestimmungen verweigerten alle
Fahrer:innen die Beförderung. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale
blieb erfolglos: Dort wurde behauptet, Assistenzhunde müssten als
„Tiertransport“ vorab angemeldet werden.
Als der Vorfall zur Beweissicherung dokumentiert wurde, reagierte
ein Fahrer zusätzlich mit aggressiven Beschimpfungen und haltlosen
Datenschutzvorwürfen. Gegen ihn wurde von der Fachgruppe für die
Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer Steiermark bei der
Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung Anzeige eingebracht und die
schwerwiegenden Verstöße gegen das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die
Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetz gemeldet.
“Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig:
Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten
werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde
müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden,“ so Mag.a
Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit Behinderungen.
„Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung
noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht
allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von
Rollstuhlnutzern“, berichtet Prof. Dr. Elmar Fürst,
Vorstandsvorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und
Sehschwachen Österreichs.
Zwtl.: Ein strukturelles Problem
Der aktuelle Vorfall steht exemplarisch für ein wiederkehrendes
Problem: Immer wieder kommt es in Österreich zu rechtswidrigen
Beförderungs- und Zutrittsverweigerungen gegenüber Menschen mit
Assistenzhunden – trotz klarer gesetzlicher Lage.
„Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin
passieren, zeigt ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung
und Kontrolle“, so die beteiligten Organisationen.
Zwtl.: Schlichtungsverfahren eingeleitet – gemeinsame Initiative
gestartet
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen begleitet bereits ein Schlichtungsverfahren, an dem
sich auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft beteiligen.
“Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit
rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten
Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro,“ so Steger.
Gemeinsam starten die Organisationen eine Medien- und
Bewusstseinsinitiative, um auf die systematische Diskriminierung
aufmerksam zu machen und nachhaltige Verbesserungen zu erreichen.
Zwtl.: Konkrete Forderungen
– verpflichtende Schulungen für Taxi-Fahrer:innen sowie
Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
– klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen
Beförderungspflicht
– wirksame Sanktionen bei Verstößen bis hin zum Konzessionsentzug
– verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz zur Sicherstellung
diskriminierungsfreier Beförderung
Zentral dabei ist eine enge Kooperation der Hilfsgemeinschaft mit
der Wirtschaftskammer und ihren entsprechenden Fachgruppen, um
Sensibilisierungen mit ihren Mitgliedsbetrieben umzusetzen.
Zwtl.: „Assistenzhunde sind keine Haustiere“
Assistenzhunde sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Ihre Mitnahme
ist gesetzlich garantiert und darf unter keinen Umständen verweigert
werden.
„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert,
verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“,
so die klare Botschaft.

