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WKÖ-Trefelik fordert bei Anti-Greenwashing-Regelungen praxisnahe Anwendung

Wien (OTS) – Ab 27. September 2026 treten neue EU-Regeln gegen
Greenwashing in
Kraft. Die sogenannte Empowering Consumers-Richtlinie (kurz EmpCo)
soll Konsument:innen vor irreführenden Umwelt- und
Nachhaltigkeitsversprechen schützen. Unternehmen müssen künftig
deutlich genauer belegen können, wenn sie Produkte oder
Dienstleistungen als besonders umweltfreundlich oder nachhaltig
bewerben.

„Der österreichische Handel tritt selbstverständlich für einen
fairen Wettbewerb und gegen Irreführung der Konsument:innen ein. Die
neuen, verschärften Regelungen überfordern aber viele
Handelsbetriebe, da Abgrenzungen oft nicht eindeutig sind“,
kritisiert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Unter dem Begriff Greenwashing werden alle Aussagen
zusammengefasst, die ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein
Unternehmen nachhaltiger, umweltfreundlicher oder klimaschonender
erscheinen lassen, als dies tatsächlich der Fall ist. In der Praxis
ist aber häufig nicht eindeutig erkennbar, wann eine Aussage unter
diese Regelungen fällt und wann Unternehmen zusätzliche Unterlagen,
Nachweise oder Zertifizierungen benötigen, um bestimmte Bezeichnungen
weiterhin verwenden zu dürfen.

Für Waren und Verpackungsmaterialien gelten die Vorgaben in den
ersten drei Jahren nur für solche, die nach dem 27. September 2026
erstmals in Verkehr gebracht werden.

Unternehmen stehen aber bei sonstigen umweltbezogenen Aussagen
wie etwa in der Werbung oder online bereits jetzt vor der
Herausforderung, diese rechtlich neu einordnen zu müssen. Jede
Aussage muss darauf überprüft werden, ob sie den neuen Vorgaben mit
Stichtag 27. September 2026 entspricht. So sind etwa allgemeine
Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne weitere
Erläuterung und ohne Bezug auf anerkannte Umweltkennzeichen künftig
unzulässig. Angaben zu Recyclinganteilen oder ähnlichen
Umwelteigenschaften sind nur dann möglich, wenn entsprechende
Nachweise vorliegen. Selbst Expert:innen und Anwaltskanzleien kommen
bei einzelnen Fragestellungen zu unterschiedlichen Einschätzungen.

„Die Europäische Kommission ist gefordert, künftig frühzeitig für
Rechtssicherheit zu sorgen und klare Vorgaben zu formulieren. Es geht
dabei auch darum, unnötige Kosten zu vermeiden und den Unternehmen
verlässliche Planung zu ermöglichen“, kommentiert Trefelik die
aktuelle Situation. In Bezug auf die verschärften Anti-Greenwashing-
Regelungen fordert er: „Verbraucherschutzorganisationen sollten bei
Auffälligkeiten zunächst den Dialog mit den betroffenen Unternehmen
suchen, anstatt sofort eine Vielzahl von Klagen einzubringen. Kein
Handelsunternehmen will Konsument:innen bewusst irreführen. Den
betroffenen Unternehmen muss daher die Möglichkeit gegeben werden,
übersehene Bestimmungen auf kurzem Weg zu korrigieren.“ (PWK439/DFS)

Die WKÖ stellt umfangreiche Informationen zur Empowering
Consumers-Richtlinie online zur Verfügung: EmpCo: Neue UWG-Regeln
gegen Greenwashing – WKO .