WKÖ-Trefelik: Neuer EU-Zoll für Pakete ist positiv, Ausgestaltung aber bürokratisch

Wien (OTS) – „Der Start des EU-Pauschalzolls für kleine Pakete aus
Drittstaaten
ist ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung der
Wettbewerbsgleichheit im europäischen Handel. Das rasche Wachstum der
Paketflut aus Fernost sollte damit zumindest gebremst werden“,
begrüßt Handelsobmann Rainer Trefelik den EU-Pauschalzoll von 3 Euro,
der ab 1. Juli für Pakete aus Drittstaaten mit einem Warenwert von
unter 150 Euro eingehoben wird. Denn der Kostenvorteil von Temu,
Shein und Co gegenüber europäischen Handelsbetrieben, die schon
aufgrund der vielen zu erfüllenden Auflagen hier nicht mithalten
können, werde sich in jedem Fall verringern. Schließlich fallen die 3
Euro Pauschalzoll nicht pro Paket, sondern je Warenkategorie (d.h.
Zolltarifnummer) an, was Pakete aus Drittstaaten, die mehrere
Produkte beinhalten, empfindlich verteuern kann.

„Der Grundgedanke der Regelung ist richtig. Die Erhebung je
Warenkategorie statt je Paket macht die Abwicklung jedoch unnötig
komplex und steht im Widerspruch zu den dringend notwendigen
Entbürokratisierungsbestrebungen“, so der Obmann der Bundessparte
Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er nennt ein
Beispiel: „Enthält ein Paket eine Bluse aus Seide und zwei Blusen aus
Wolle, dann fallen diese in verschiedene Unterpositionen des
Zolltarifs. Das heißt, für den Zoll enthält das Paket zwei
verschiedene Waren und ist somit mit 6 Euro zu verzollen. Für die
Post oder den sonstigen Transportdienstleister ist die Abwicklung
also sehr kompliziert, wobei die Einhebung der Zollabgabe wesentlich
wirkungsvoller wäre, wenn sie über das IOSS-System (Import One Stop
Shop) erfolgen würde.“

Gerade deshalb brauche es bei der laufenden Reform des
europäischen Zollsystems einen konsequenten Bürokratieabbau. Die
Europäische Kommission hat hierfür bereits wichtige Schritte
angekündigt. Im Rahmen der umfassenden Zollreform soll die bisherige
Systematik mit tausenden Zollkategorien deutlich vereinfacht werden.
Ab 2028 soll ein System mit lediglich vier Warengruppen gelten, für
die jeweils ein einheitlicher Wertzollsatz festgelegt wird. Damit
würde die Zahl der relevanten Zollkategorien von mehreren tausend auf
nur noch vier reduziert.

„Wenn die EU einerseits mehr Fairness im grenzüberschreitenden
Handel schaffen will, muss sie gleichzeitig die Verfahren
vereinfachen. Die angekündigte Reduktion von tausenden Zollkategorien
auf vier ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“,
betont Trefelik.

Er hofft daher, dass mit dem tatsächlichen Wegfall der 150-Euro-
Zollfreigrenze im Jahr 2028 und der Einführung des vereinfachten
Tarifsystems faire Wettbewerbsbedingungen mit weniger bürokratischem
Aufwand erreicht werden. Der nun startende Pauschalzoll soll
schließlich nur als Übergangslösung bis zum Ende dieser
Zollfreigrenze gelten – und er kommt zusätzlich zur EU-
Bearbeitungsgebühr in Höhe von voraussichtlich 2 Euro, die ab
November angedacht ist, sowie zur in Österreich ab Oktober geplanten
Paketsteuer von ebenfalls 2 Euro hinzu.

Von Seiten der EU sind dem Handelsobmann zufolge aber noch
weitere Maßnahmen für mehr Fairness im Wettbewerb nötig. „Hierzu
zählt, dass es keine zusätzliche Bürokratie oder neue
Regulierungslasten für die heimischen Händlerinnen und Händler gibt
und dass bestehende Gesetze auch für jene gelten und entsprechend
kontrolliert werden, die in die EU hereinliefern, beispielsweise
Bestimmungen zur Produktsicherheit“, so Trefelik abschließend. (
PWK324/DFS)