Augenlaser

Bodenschutz braucht ausgewogene Strategie statt bundesweiter Obergrenze beim Flächenverbrauch

Wien (OTS) – Laut Ministerrat will die Bundesregierung bis Ende 2026
einen
österreichweiten Zielpfad mit Maßnahmen zur Beschränkung des
Flächenverbrauchs auf 2,5 Hektar pro Tag erstellen. Angesichts der
zurückliegenden Hitzewellen und anderen extremen Wetterereignissen
ist es zwar durchaus verständlich, dass der Druck auf die
Bundesregierung, hier entsprechende Gegenmaßnahmen zu setzen, wächst.
Im Bereich der Bodenschutzpolitik braucht es hierzu aber eine
umsetzbare und nachvollziehbare Langfrist-Strategie. „Die Festlegung
eines pauschalen Zielwerts von oben herab und auf Basis methodisch
unscharfer Parameter ist dagegen kontraproduktiv – noch dazu, wenn
sich dieser Zielwert aus keiner wissenschaftlichen Untersuchung
ableiten lässt, sondern sich lediglich im Laufe der Jahre als
sakrosanktes Dogma in der öffentlichen Debatte einzementiert hat“, so
Bmstr. Ing. Robert Jägersberger, Obmann des österreichischen
Baumeisterverbandes.

Auch der Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht vom April 2025 (1
) zu Recht auf methodische Unklarheiten beim 2,5-ha-Ziel hingewiesen.
Für den Rechnungshof war insbesondere unklar, „ob sich dieser
Zielwert auf die zusätzliche Flächeninanspruchnahme oder
Bodenversiegelung bezog.“ Weiters kritisierte der Rechnungshof, dass
die ÖROK-Bodenschutzstrategie keine fundierte Begründung bzw.
methodische Herleitung dieses Zielwerts enthält.

Verfassungsrechtlich lässt sich eine verbindliche bundesweite
Obergrenze nicht ohne weiteres einseitig durch ein Bundesgesetz
festlegen, da der Bund im Bereich Raumordnung und Flächenwidmung
nicht die dafür erforderliche Zuständigkeit besitzt. Die maßgeblichen
Steuerungsinstrumente für den Bodenschutz fallen allesamt in die
Kompetenz der Länder und Gemeinden und diese zeigten sich bislang
gegenüber einer unzuständigerweise vom Bund „verordneten“ Obergrenze
kritisch.

Eine wirksame Bodenschutzstrategie muss von unten nach oben
gedacht werden, um die örtlichen Gegebenheiten sowie die Erfahrungen
der Länder und Gemeinden einzubinden. Nur so können regionale
Unterschiede wie Zu- und Abwanderung, Wohnraumbedarf, wirtschaftliche
Entwicklung oder Infrastrukturbedarf berücksichtigt werden. Eine
starre bundesweite Vorgabe wird diesen unterschiedlichen
Ausgangslagen schlicht nicht gerecht.

„Verbrauch“ vs. „Versiegelung“

Generell ist der bis dato verwendete Begriff „Flächenverbrauch“
für die politische Steuerung in dieser Frage nur bedingt geeignet. Er
umfasst nämlich nicht nur tatsächlich verbaute oder versiegelte
Flächen, sondern auch Flächen, die weiterhin ökologische Funktionen
erfüllen, wie z.B. Gärten, Parkanlagen, Grünflächen rund um
Einfamilienhäuser etc. Ein naturnaher Garten mit Bäumen oder eine
begrünte Parkanlage wird in der Statistik zur Gänze als „verbraucht“
erfasst, obwohl dort genauso Wasser versickern kann, Beschattung
entsteht und ein Beitrag zur Biodiversität sowie gegen sommerliche
Überhitzung geleistet wird. Wer derartige Grünanlagen statistisch mit
versiegelter Fläche gleichsetzt, führt die öffentliche Debatte in die
Irre. Fakt ist, dass nur ein Teil der gemäß Statistik verbrauchten
Fläche tatsächlich versiegelt ist.

Entscheidend ist daher nicht der Flächenverbrauch, sondern die
tatsächliche Flächenversiegelung. Nur dort, wo eine undurchlässige
Schicht den Boden bedeckt, gehen zentrale Bodenfunktionen tatsächlich
verloren. Deshalb wäre es dringend geboten, die Flächenversiegelung
anstelle des Flächenverbrauchs als zentralen Maßstab heranzuziehen,
und zwar sowohl im politischen Diskurs als auch in den einschlägigen
Statistiken.

Fazit

Für eine seriöse Festlegung einer Obergrenze des zulässigen
Flächenverbrauchs fehlt derzeit ein Mechanismus, der die
unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten
berücksichtigt. Eine willkürlich von oben herab festgelegte
Obergrenze ist jedenfalls keine Lösung, da diese den Kommunen den
Handlungsspielraum für die örtliche Entwicklung nimmt und die
negativen wirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Folgen
außer Acht lässt.

Eine sorgfältig durchdachte Bodenschutzstrategie muss eine
gesamthafte Abwägung aller in Betracht zu ziehenden Kriterien
umfassen. Gefragt sind aussagekräftige Parameter, welche eine
regionale Differenzierung und die unterschiedliche Ausgangssituation
in den einzelnen Kommunen berücksichtigen. „Wachsende Städte und
Gemeinden mit einem entsprechenden Bedarf an Wohnungen, Schulen,
Kindergärten, Betrieben und Infrastruktur dürfen nicht durch eine
starre Obergrenze in ihrer Entwicklung blockiert oder behindert
werden“, so Jägersberger abschließend.

1. „Österreichische Raumordnungskonferenz – Geschäftsstelle und
Bodenstrategie“, Bericht des Rechnungshofes, Wien, April 2025