Wien (OTS) – BIO AUSTRIA begrüßt die Entscheidung der Slowakei, gegen
die im Juni
beschlossene Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) eine
Klage beim Gerichtshof der EU einzubringen. Österreich müsse die
Klage konsequenterweise aktiv unterstützen, fordert BIO AUSTRIA
Obfrau Barbara Riegler. „ Das neue Gentechnik-Recht verletzt das
Vorsorgeprinzip und schränkt das Recht auf Wahlfreiheit massiv ein.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass die Slowakei den EU-
Gerichtshof damit befassen wird “, so BIO AUSTRIA Obfrau Riegler. „
Österreich hat aus gutem Grund gegen die Gesetzesinitiative gestimmt.
Jetzt muss Österreich auch aktiv werden, damit alle offenen Fragen
und Unzulänglichkeiten einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. “
Zwtl.: Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit auf dem Prüfstand
Mit der beschlossenen Deregulierung fallen zentrale Elemente des
bisherigen Gentechnik-Rechts weg. Darunter verpflichtende
Risikobewertung sowie eine durchgehende Kennzeichnung und
Rückverfolgbarkeit. „ Gerade mit Blick auf das Vorsorgeprinzip ist
die Klage der Slowakei von großer Bedeutung. Bis zu einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollten daher jedenfalls
keine mit neuer Gentechnik hergestellten Pflanzen in die Umwelt
freigesetzt werden “, fordert Riegler.
Zwtl.: Bio bleibt ohne Gentechnik
„ Die Biolandwirtschaft wird weiterhin auf den Einsatz sowohl
alter als auch neuer Gentechniken verzichten. Das ist auch EU-
rechtlich so festgeschrieben “, so Barbara Riegler. „ Wie aufwändig
und kostenintensiv dieser Verzicht ist, hängt allerdings wesentlich
von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. “ Österreich hat bei
Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik sowohl im
biologischen wie auch konventionellen Bereich eine Vorreiterrolle. „
Das ist ein klarer Auftrag für Österreich alles daran zu setzen, dass
die Klage der Slowakei erfolgreich ist “, so Riegler.
Hintergrund:
Im Juni hat das Europäische Parlament der neuen EU-Gesetzgebung
zu neuen genomischen Techniken (NGT) endgültig zugestimmt. Damit wird
das bisherige Gentechnik-Recht für bestimmte mit NGT erzeugte
Pflanzen deutlich gelockert. Ab 2028 werden demnach der Großteil der
mit neuer Gentechnik erzeugten Pflanzen keine Sicherheitsprüfung mehr
durchlaufen müssen. Mit Ausnahme des Saatguts sollen entsprechende
Produkte außerdem nicht mehr als gentechnisch verändert
gekennzeichnet werden müssen. Für Konsument:innen wäre damit im
Supermarkt nicht mehr erkennbar, ob ein Produkt mit neuer Gentechnik
hergestellt wurde.
Der slowakische Premierminister Robert Fico hat darüber
informiert, dass die slowakische Regierung eine Klage gegen die neue
EU-Gesetzgebung beschlossen hat. Als Begründung werden unter anderem
die erheblichen Proteste sowie die aus Sicht der slowakischen
Regierung noch unzureichend bekannten Auswirkungen der neuen
Techniken genannt.
Über BIO AUSTRIA:
BIO AUSTRIA ist das Netzwerk der österreichischen Biobäuerinnen
und Biobauern. Als größter Bio-Verband in Europa repräsentiert BIO
AUSTRIA die österreichische Bio-Landwirtschaft und vertritt die
Interessen der Biobäuerinnen und Biobauern. Zudem hat der Verband
knapp 500 Partnerunternehmen in der Wirtschaft. Nähere Informationen
unter www.bio-austria.at