Wien (OTS) – Unklare Strom- und Gasabrechnungen, fehlende Smart
Meter-Daten sowie
Zahlungsschwierigkeiten der Konsument:innen haben die
Schlichtungsstelle der E-Control auch im Jahr 2025 stark beschäftigt.
„Insgesamt haben wir 1.037 Streitschlichtungsverfahren geführt. Das
ist weiterhin ein sehr hohes Niveau, auch wenn die Zahlen im
Vergleich zu den Krisenjahren 2022 und 2023 etwas zurückgegangen
sind. Besonders erfreulich dabei ist aber, dass in mehr als 70
Prozent der Fälle eine Einigung zwischen dem jeweils betroffenen
Energieunternehmen und den Kund:innen erzielt werden konnte.“, so die
Bilanz des Vorstands der E-Control, Michael Strebl, zum vergangenen
Jahr in der Schlichtungsstelle.
Zwtl.: Die Zahlen sprechen für sich
Von den bei der Schlichtungsstelle eingelangten Anträgen stammten
2025 849 von Verbraucher:innen und 188 von Unternehmen. Die
durchschnittliche Verfahrensdauer lag bei 49 Tagen. Parallel dazu
bearbeitete die Beratungsstelle der E-Control mehr als 15.000
telefonische und schriftliche Anfragen und Beschwerden.
Zwtl.: Strom- und Gasrechnungen führen häufig zu Konflikten
Mehr als ein Viertel aller Beschwerden der Haushaltskund:innen
betraf fehlerhafte oder unverständliche Strom- oder Gasabrechnungen.
Zu Streitigkeiten kam es unter anderem über verrechnete Energiemengen
oder -preise, aber auch aufgrund von nachträglichen
Rechnungskorrekturen, ohne dass diese von den Unternehmen ausreichend
erklärt wurden. „Viele Konflikte entstehen durch mangelnde
Kommunikation und fehlende Transparenz. Hier hoffen wir auf eine
baldige Verbesserung, indem möglichst viele Unternehmen künftig auf
die Musterrechnungen der E-Control zurückgreifen. So könnte bereits
im Vorfeld verhindert werden, dass es zu Unklarheiten bei den
Rechnungen kommt.“, ist Strebl überzeugt.
Zwtl.: Wenn der Verbrauch nur geschätzt wird, drohen hohe
Nachzahlungen
Für die Konsument:innen auch im Jahr 2025 ein sehr belastendes
Thema waren hohe Nachzahlungen durch geschätzten Gasverbrauch. In
zahlreichen Fällen wurde der Gaszähler über Jahre nicht abgelesen,
sondern die Verbrauchswerte lediglich geschätzt. „Das hat häufig dazu
geführt, dass Konsument:innen mit Nachzahlungen konfrontiert waren,
die sich oftmals auf mehrere Tausend Euro beliefen und so zu
unerwarteten Belastungen geführt haben. Im Sinne der Konsument:innen
sollten die Netzbetreiber zumindest einfachere Möglichkeiten zur
Selbstablesung bieten oder noch besser, die tatsächlichen
Zählerstände nutzen.“, betont Strebl.
Zwtl.: Digitalisierung unerlässlich, aber mitunter herausfordernd
Mit der zunehmenden Nutzung von Smart Metern oder dynamischen
Stromtarifen sowie der Verbreitung von Energiegemeinschaften,
entstehen neue Herausforderungen. „Bereits 13 Prozent aller
Beschwerden in der Schlichtungsstelle betrafen 2025 fehlende oder
fehlerhafte Smart Meter-Daten. Diese Daten sind aber unerlässlich für
Konsument:innen, um beispielsweise an Energiegemeinschaften teilhaben
zu können oder innovative Stromprodukte nutzen zu können.“, erläutert
der Vorstand der E-Control, Alfons Haber. Und auch Konsument:innen,
die sich für eine Photovoltaikanlagen entscheiden haben, wenden sich
vermehrt an die Schlichtungsstelle. „Hier wird von den
Konsument:innen häufig fehlende Information darüber kritisiert, wann
Netzkapazitäten für die Einspeisung von überschüssigem Strom zur
Verfügung stehen werden.“, so Haber.
„Die Schlichtungs- und Beratungsstelle bleiben für die
Konsument:innen nach wie vor die wichtigste Anlaufstelle, wenn es um
Fragen zu Strom oder Gas geht. Mehr als 1.000 Schlichtungsverfahren
und über 15.000 Anfragen und Beschwerden sprechen eine eindeutige
Sprache. Und unsere Kolleg:innen bemühen sich immer, möglichst rasch
Lösungen für alle Probleme zu finden.“
Vorstand der E-Control: Michael Strebl und Alfons Haber
Zwtl.: Neue Verfahrensrichtlinien in Kraft
Im Juli 2025 hat die E-Control die Verfahrensrichtlinien für die
Schlichtungsstelle überarbeitet. Dadurch können Verfahren noch
transparenter und niederschwelliger durchgeführt und der Zugang zur
Schlichtungsstelle für die Konsument:innen erleichtert werden.
Neue Verfahrensrichtlinien: https://www.e-
control.at/schlichtungsstelle
Aktueller Tätigkeitsbericht Schlichtungsstelle: https://www.e-
control.at/taetigkeitsberichte-der-schlichtungsstelle


