Wien (OTS) – Wien, 11.8.26 – In der Wiener Innenstadt steigen die
Fahrten mit
elektrischen 10-km/h-Fahrzeugen, oft auch als E-Oldtimer bezeichnet,
explosionsartig. „Wir haben an einem Wochenende 256 solcher Fahrten
gezählt“, schlägt Ludwig Richard, Obmann der Wiener
Autobusunternehmen, Alarm. „Das sind vier Mal so viele als noch vor
drei Jahren. Dabei wissen die Touristen, die mit diesen Fahrzeugen
unterwegs sind, gar nicht in welche Gefahr sie sich begeben.“
Denn Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 10 km/h
gelten als Fuhrwerke und unterliegen zahlreichen Ausnahmen im
Kraftfahrgesetz: Sie benötigen keine Haftpflichtversicherung, was bei
Unfällen für alle Beteiligten rechtliche Probleme mit sich bringt,
und auch kein Kennzeichen, wodurch Verkehrsvergehen nur schwer
sanktioniert werden können.
Personen ab 16 Jahren dürfen diese 10-km/h-Fahrzeuge lenken und
benötigen weder einen Führerschein noch Kenntnisse über die
Straßenverkehrsordnung. Sie dürfen 0,8 Promille Alkohol im Blut haben
und Mobiltelefone benutzen, und sie dürfen mehr als acht Personen
befördern. Es gilt weder für sie noch ihre Fahrgäste die Gurtpflicht.
„Es kann also passieren, dass ein 16-Jähriger völlig legal zwei
Bier trinkt und dann mit zwölf unangeschnallten Touristen über den
Ring fährt, während er mit dem Handy telefoniert und nicht weiß, dass
er vor einem Zebrastreifen anzuhalten hat“, warnt Richard. „Das ist
Wahnsinn, wenn man vergleicht, welche strengen Auflagen für
Autolenker und ganz besonders Buslenker gelten, die mit besonderer
Ausbildung und Umsicht für die Sicherheit ihrer Fahrgäste und die der
anderen Verkehrsteilnehmer sorgen.“
Gesetzeslücke schließen
Die Wiener Fachgruppe der Autobusunternehmen fordert daher, dass
der Gesetzgeber diese Lücke im Kraftfahrgesetz zur Sicherheit aller
umgehend schließt. „Diese elektrischen Fahrzeuge sind genauso
Kraftfahrzeuge wie alle anderen mit Antrieb“, betont Richard. „Daher
muss für sie genauso die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
gelten. Volljährige Lenker müssen einen B-Führerschein besitzen, und
wenn sie mehr als acht Personen befördern wollen, einen D-
Führerschein.“
Aktuell kann die Beförderung mit 10-km/h-Fahrzeugen als freies
Gewerbe angemeldet werden. „Jede Art der Personenbeförderung mit
Kraftfahrzeugen erfordert nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz eine
Konzession, ohne Ausnahmen,“ sagt Richard. „Wir fordern daher die
gleichen gewerberechtlichen Regelungen für die Beförderung mit 10-
km/h-Fahrzeugen wie für alle anderen. Dazu gehört ein Nachweis der
fachlichen Eignung und eine Zuverlässigkeitsprüfung. Und nur zum
Vergleich: Ein typischer Reisebus muss als Versicherungssumme eine
gesetzliche Mindestdeckung im Bereich von 30 bis 50 Millionen Euro
aufweisen. 10 km/h-Fahrzeuge brauchen hingegen gar keine. Das ist
weder sachlich gerechtfertigt noch sicherheitspolitisch vertretbar.
Diese Gesetzeslücke muss im Interesse der Fahrgäste, aller
Verkehrsteilnehmer und eines fairen Wettbewerbs rasch geschlossen
werden.“
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