Wer sich von Brillen oder Kontaktlinsen unabhängig machen möchte, für den könnte eine Laser-OP die richtige Alternative sein. Schließlich können Augenärzte mit einem hochpräzisen Laserstrahl Kurz- und Weitsichtigkeit sowie Astigmatismus erfolgreich behandeln.

Mit verschiedenen Verfahren können unterschiedliche Sehschwächen erfolgreich behandelt werden. Allerdings eignen die Verfahren sich nicht für jeden. Wer sich die Augen lasern lassen kann und welche Verfahren es gibt, präsentieren wir in diesem Artikel.

Für wen sind Laser-OPs eine gute Wahl?

Nicht jeder Mensch kann seine Sehschwäche mit einer Laser-OP behandeln lassen. Der wichtigste Faktor ist der Grad der Sehschwäche. Wer eine zu starke Sehschwäche hat, dem kann eine Laser-OP nicht helfen.

Geeignet ist diese Behandlungsform grundsätzlich nur für Patienten mit -12 bis +6 Dioptrien. Außerdem sollte die Fehlsichtigkeit bereits seit zwei Jahren stabil geblieben sein. Auch Patienten in zu jungen Jahren profitieren nicht von einer Laser-OP, da sich bei ihnen die Augen noch stark verändern. Daher müssen Patienten mindestens 18 Jahre alt sein, die meisten Augenärzte empfehlen eine solche OP nicht unter 25 Jahren.

Auch Menschen in höherem Alter profitieren nicht mehr uneingeschränkt von einer Laser-OP. Denn auch bei ihnen verändern sich die Augen fortlaufend, wenn es zu einer Altersweitsichtigkeit kommt. Das heißt, dass ältere Patienten die OP wiederholen müssen.

Neben diesen ganz allgemeinen Beschränkungen gibt es noch einige Aspekte, die eine OP deutlich erschweren oder unmöglich machen. Wer eine sehr dünne Hornhaut hat (diese also weniger als 500 Millimeter dick ist), einem Grünen Star oder einer Makuladegeneration leidet, der kann ebenfalls nicht mit einer Laser-OP behandelt werden.

Weitere Gründe gegen eine OP sind eine instabile Hornhaut, Hornhauterkrankungen wie ein Keratokonus, Diabetes Mellitus oder Rheuma. Auch Schwangere sollten sich keiner Laser-OP unterziehen.

Im Gespräch mit dem Augenarzt kann geklärt werden, ob eine Laser-OP in Frage kommt, die richtige Behandlungsmethode wäre und welches Verfahren am sinnvollsten für den Patienten ist.

Mit welchen Verfahren kann man sich Augen lasern lassen?

Eines der am häufigsten genutzten Verfahren ist die Laser Epitheliale Keratomileusis – oder auch einfach mit LASEK abgekürzt. Dieses Verfahren eignet sich für alle geringen Fehlsichtigkeiten im Bereich von -8 bis +3 Dioptrien und Hornhautverkrümmungen bis 6 Dioptrin (diese Grenzwerte können je nach eingesetztem Laser-System abweichen).

Das LASEK-Verfahren gilt als eine sichere Alternative zu Verfahren wie RelEEx Smile oder Femto-LASIK.

Die Femto-LASIK Behandlung ist eine Weiterentwicklung des LASIK-Verfahrens. Beim LASIK-Verfahren wird die oberste Hornhautschicht nicht mechanisch, sondern mit einem Laser geöffnet. Durch die mechanische Öffnung der Hornhaut ist diese Form der Behandlung vergleichsweise belastend für das Auge. Das Femto-LASIK Verfahren umgeht dies, da die Hornhaut mit einem Laser geöffnet wird.

Die Femto-LASIK Behandlung kann bei Patienten mit einer stärkeren Sehschwäche als das LASEK-Verfahren angewendet werden. Es lassen sich Sehschwächen zwischen -10 und +4 Dioptrien und Hornhautverkrümmung bis zu 6 Dioptrien behandeln.

Diese Verfahren eignen sich für Kurz- und Weitsichtigkeiten oder Hornhautverkrümmungen. Nur bei Kurzsichtigikeiten oder Hornhautverkrümmungen eignen sich Verfahren wie ReLEx-Smile oder Epi-LASIK.

Wie sicher sind Laser-OPs?

Lange Zeit galten Laser-OPs an den Augen weitläufig als riskante Unterfangen. Schließlich wird mit einem Laserstrahl an einem so empfindlichen Organ wie dem Auge operiert.

Dieses Vorurteil ist längst überholt. Alle in Deutschland durchgeführten Verfahren sind sicher. Probleme können nur auftreten, wenn Patienten zu früh wieder mit Kontaktsportarten beginnen, dann kann es Problemen bei nicht ganz verheilten Augen kommen.

Eine gute Nachsorge ist selbstverständlich notwendig. Auch hier berät Sie der behandelnde Arzt ausführlich.

Werden Laser-OPs von der Krankenkasse übernommen?

Eine Laser-OP an den Augen wird derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Bei privaten Krankenkassen gelten je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Am besten lassen Sie sich von ihrer Krankenkasse beraten.

Selbstzahler müssen bei einer LASEK-Behandlung mit Kosten zwischen 900 und 1500 Euro pro Auge rechnen. Modernere Verfahren wie die Femto-LASIK Behandlung kosten teilweise noch deutlich mehr.