Safe Abortion Day: Keine Rechte bei schwerer Fehlbildung
Wien, (OTS) – Für ungewollt schwangere Frauen innerhalb der 3-Monats -Frist hat sich die Situation mit der Fristenregelung 1975 deutlich verbessert: Sie können sich in Österreich heute frei für einen Abbruch entscheiden und einen entsprechend qualifizierten Arzt finden. Vor einigen Jahren wurde zusätzlich die Abgabe der Abtreibungspille auf niedergelassene Gynäkologinnen ausgeweitet, wodurch auch die Versorgung ...


